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Lexikon

Im Dschungel der Uni-Selbstverwaltung kann man leicht den Überblick verlieren. Wir erläutern Dir hier kurz die wichtigsten Grundbegriffe.

Wenn Dir hier ein Begriff fehlt oder Du andere Anregungen zum Lexikon hast, schreib uns gern eine Mail.



Akademischer Senat (AS)
Der AS ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung auf zentraler Ebene. Ihm gehören - wie allen Gremien dieser Gattung - 19 Mitglieder an: 10 HochschullehrerInnen und je 3 Mitglieder der Gruppen Technik und Verwaltung, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Studierende.
Zu seinen nicht (mehr) besonders weit reichenden Kompetenzen zählen u.a. die Mitwirkung bei der Bestellung von Uni-PräsidentIn und Hochschulrat, Bestätigung der Uni-VizepräsidentInnen sowie die Beschlussfassung über die Grundordnung der Universität.
Rechtsgrundlage: § 85 HmbHG.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Der AStA ist das ausführende Organ der Verfassten Studierendenschaft (VS). Er ist die Vertretung der Studierendenschaft, der Vorsitzende des AStA ist vertretungsberechtigter Sprecher der VS. Der AStA ist an Beschlüsse des StuPa gebunden und diesem zur Rechenschaft verpflichtet. Zu seinen Kernaufgaben zählen Interessenvertretung, Hochschulpolitik, Soziales, Beratung, Service, Kultur sowie die Verwaltung der Finanzen der VS. www.asta-uhh.de
Rechtsgrundlage: § 102 (3) 2. Alt. HmbHG

Fachschaftsrat (FSR)
Der FSR ist die Interessenvertretung der Studierenden einer Fachschaft, also der Gesamtheit der Studierenden einer Fakultät. In Fakultäten mit mehreren Studiengängen verfügt jeder Gruppe von Studiengängen bzw. jeder Studiengang über einen FSR. www.elbelaw.de
Rechtsgrundlage: § 102 (4) HmbHG

Fakultätsrat (Fak-Rat)
Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung auf Fakultätsebene. Ihm gehören - wie allen Gremien dieser Gattung - 19 Mitglieder an: 10 HochschullehrerInnen und je 3 Mitglieder der Gruppen Technik und Verwaltung, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Studierende.
Zu seinen Aufgaben zählen der Erlass von Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Einrichtung von Studiengängen, die innere Organisation der Fakultät, die Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, die Kontrolle des Dekanats sowie die Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der Fakultät.
Rechtsgrundlage: § 91 HmbHG

Studierendenparlament (StuPa)
Das StuPa ist das gesetzgebende Organ der Verfassten Studierendenschaft (VS). Es beschließt den Haushalt und Rechtsnormen der VS. Zudem ist es Ort der hochschulpolitischen Auseinandersetzung. Das StuPa wird einmal jährlich im Dezember/Januar gewählt. Hierbei haben alle Mitglieder der VS aktives und passives Wahlrecht. Die 47 Sitze des Gremiums werden nach dem System Hare/Niemeyer auf die gewählten Kandidaten(-listen) verteilt, es gibt eine 2,5%-Hürde. Innerhalb des Parlaments bilden die KandidatInnen einer Liste Fraktionen. Das Parlament zeichnete sich bis zur Reform der Geschäftsordnung 2007 durch JuraListe und de AStA-Koalition v.a. durch endlose Redebeiträge linksradikaler Listen aus, die die Arbeit des Gremiums lahmlegten und sein Ansehen in der Öffentlichkeit erheblich schädigten.
Rechtsgrundlage: § 102 (3) 1. Alt. HmbHG

Verfasste Studierendenschaft (VS)
Die VS ist eine teilrechtsfähige Gliedkörperschaft der Universität Hamburg. Alle Studierenden werden mit der Immatrikulation Zwangsmitglieder der VS und entrichten mit dem Semesterbeitrag einen Beitrag an sie. Die VS hat zwei Organe: Das Studierendenparlament (StuPa) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA).
Rechtsgrundlage: §§ 102 ff. HmbHG